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Wichtige Hinweise zum Handel mit Cannabissamen

Wichtige Hinweise zum Handel mit Cannabissamen

Willkommen auf Cannabissamen.Store!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Produkten. Bevor Sie eine Bestellung aufgeben, möchten wir Sie auf einige wichtige rechtliche Hinweise hinweisen, die den Handel mit Cannabissamen in Deutschland betreffen:

  1. Erlaubter Handel:

    • Der gewerbliche Handel mit Cannabissamen ist in Deutschland nach § 4 Absatz 1 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) erlaubt, sofern die Samen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind.
    • Erlaubter Anbau umfasst den privaten Eigenanbau durch Personen über 18 Jahre und den gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen. Außerdem kann in Ausnahmefällen eine Erlaubnis zum Anbau zu wissenschaftlichen Zwecken erteilt werden.
  2. Mengenbegrenzung:

    • Beachten Sie die Mengenbegrenzungen gemäß § 20 Absatz 3 KCanG bei der Abgabe von Cannabissamen.
  3. Importbedingungen:

    • Die Einfuhr von Cannabissamen zur Aussaat (mit einem THC-Gehalt über 0,3 %) ist nur aus anderen EU-Mitgliedstaaten erlaubt, sofern die Samen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind.
    • Die Einfuhr aus Drittstaaten ist untersagt, wenn die Samen zur Aussaat bestimmt sind. In diesen Fällen darf die Einfuhr nur durch national anerkannte Einfuhrunternehmen erfolgen.
  4. Vorschriften zum Schutz:

    • Beim Handel sind die Vorgaben zum Kinder- und Jugendschutz sowie Vorschriften zu Werbung, Kennzeichnung, Information und Verpackung zu beachten.

Hinweis: Cannabissamen.Store bietet keine individuelle Rechtsberatung an. Für spezifische Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an Fachleute oder spezialisierte Anwälte zu wenden. Adressen können Sie über die Industrie- und Handelskammern oder die örtlichen Rechtsanwaltskammern erfragen.


Für weitere Informationen und eine umfassende Beratung stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Freude beim Einkauf.

Ihr Team von Cannabissamen.Store